Beantragung Nachteilsausgleich

Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte können einen Ausgleich für Ihren Nachteil beantragen (geregelt in der Prüfungsordnung Informatik von 2022, § 32).

Möchten Sie einen Nachteilsausgleich beantragen? Dann nutzen Sie bitte nach folgenden Ablauf:

  1. Informationen einholen. Auf dieser Seite erhalten Sie Unterstützung: https://www.lmu.de/de/workspace-fuer-studierende/support-angebote/studieren-mit-beeintraechtigung/nachteilsausgleich/index.html
  2. Merkblatt an Arzt geben und Attest einholen
  3. Beraten lassen in der LMU-Beratungsstelle (Attest abgeben). Hier erhalten Sie kompetente Beratung von Mitarbeitern, die sich mit der Situation von Studenten mit Beeinträchtigung auskennen.
  4. Antrag ausfüllen und per E-Mail beim Prüfungsausschussvorsitzenden pruefungsausschuss-cs@ifi.lmu.de einreichen mit:
    • Attest vom Arzt
    • Ausgefülltem Antrag
    • Notiz, dass Sie sich beraten lassen haben mit Datum (die Beratung ist sehr hilfreich, aber nicht verpflichtend)
    Benutzen Sie zur Kommunikation mit uns bitte ausschliesslich Ihre studentische E-Mail-Adresse (z.B. @campus.lmu.de) von der LMU.
  5. Der Antrag sollte spätestens einen Monat vor der betroffenen Prüfung eingereicht werden (Prüfungsordnung Informatik, § 32, Abs. 3).
  6. Bescheid Nachteilsausgleich vom Prüfungsausschussvorsitzenden. Diesen Bescheid legen Sie (spätestens eine Woche vor der Prüfung) den DozentInnen vor, die Ihnen dann den Nachteilsausgleich gewähren.

Prüfen des Antrags

  1. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.
  2. Das ärztliche Attest muss jünger als sechs Monate sein und sollte eine Empfehlung enthalten.
  3. Das Anschreiben muss eine Notiz enthalten, ob und wann eine Beratung bei der LMU-Beratungsstelle stattgefunden hat.
  4. Die Bescheide werden normalerweise für zwei oder drei Semester ausgestellt. Also zum Beispiel: SS 2022 bis WS 2022/23.