Beantragung Nachteilsausgleich
Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte, sowie chronisch Kranke, können einen Ausgleich für Ihren Nachteil beantragen (geregelt in der Prüfungsordnung Informatik von 2022, § 32).
Möchten Sie einen Nachteilsausgleich beantragen? Dann nutzen Sie bitte nach folgenden Ablauf:
- Informationen einholen. Auf dieser Seite erhalten Sie Unterstützung: https://www.lmu.de/de/workspace-fuer-studierende/support-angebote/studieren-mit-beeintraechtigung/nachteilsausgleich/index.html
- Merkblatt an Arzt geben und Attest einholen
- Beraten lassen in der LMU-Beratungsstelle (Attest abgeben). Hier erhalten Sie kompetente Beratung von Mitarbeitern, die sich mit der Situation von Studenten mit Beeinträchtigung auskennen.
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Antrag ausfüllen und per E-Mail beim Prüfungsausschussvorsitzenden pruefungsausschuss-cs@ifi.lmu.de einreichen mit:
- Attest vom Arzt
- Ausgefülltem Antrag
- Notiz, dass Sie sich beraten lassen haben mit Datum (die Beratung ist sehr hilfreich, aber nicht verpflichtend)
- Der Antrag sollte spätestens einen Monat vor der betroffenen Prüfung eingereicht werden (Prüfungsordnung Informatik, § 32, Abs. 3).
- Bescheid Nachteilsausgleich vom Prüfungsausschussvorsitzenden. Diesen Bescheid legen Sie (spätestens eine Woche vor der Prüfung) den DozentInnen vor, die Ihnen dann den Nachteilsausgleich gewähren.
Prüfen des Antrags
- Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.
- Das ärztliche Attest muss jünger als sechs Monate sein und sollte eine Empfehlung enthalten.
- Das Anschreiben muss eine Notiz enthalten, ob und wann eine Beratung bei der LMU-Beratungsstelle stattgefunden hat.
- Die Bescheide werden normalerweise für zwei oder drei Semester ausgestellt. Also zum Beispiel: SS 2022 bis WS 2022/23.